Bestand und Sanierung

Wärmeschutznachweis im Bestandsgebäude

Im Bestand denkt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), bis 28.07.2026 Gebäudeenergiegesetz (GEG), anders als beim Neubau. Statt Bilanz für das ganze Haus reicht oft der Bauteilansatz für die einzelne Maßnahme. Beim Heizungstausch gilt seit dem 29.07.2026 keine 65 Prozent Pflicht mehr, sondern Wahlfreiheit zwischen zehn Optionen. Auf dieser Seite klären wir, wann der Wärmeschutznachweis Pflicht wird, welche U Werte Anlage 7 des GModG verlangt, wie BEG Förderung andockt, was beim Heizungstausch gilt und wie Sie sauber sanieren statt teuer nachzubessern. Vierzehn Minuten.

Wann ist der Wärmeschutznachweis bei einer Sanierung Pflicht?

Der Wärmeschutznachweis wird im Bestand fällig, wenn mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe erneuert werden (§ 36 GModG), bei Anbau oder Aufstockung um beheizte Räume (§ 39 GModG) sowie bei wesentlicher Nutzungsänderung. Die frühere Pflicht beim Heizungstausch nach Paragraph 71 des Gebäudeenergiegesetzes ist seit dem 29.07.2026 entfallen. Wie tief die Sanierung in Hülle oder Anlagentechnik eingreift, entscheidet also über die Pflicht.

Bauteiltausch über 10 Prozent

Wenn mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe erneuert, ersetzt oder erstmals eingebaut werden, gilt § 36 GModG, früher § 48 GEG. Der Nachweis dokumentiert die neuen Bauteilkennwerte und U Werte und vergleicht sie mit den Höchstwerten der Anlage 7. Bei Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen verlangt § 36 Satz 3 GModG vor der Beauftragung ein informatorisches Beratungsgespräch, wenn für das ganze Gebäude nach § 38 gerechnet wird und das Gespräch unentgeltlich angeboten wird. Ab 01.01.2027 entfällt diese Pflicht.

Anbau und Aufstockung

Kommen beheizte Räume hinzu, darf nach § 39 GModG der Transmissionswärmeverlust der neuen Außenbauteile bei Wohngebäuden das 1,2fache des Referenzgebäudes nicht überschreiten. Ist die neue zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, ist zusätzlich der sommerliche Wärmeschutz nach § 14 nachzuweisen. Die Rechnung ähnelt dann dem Nachweis im Neubau.

Heizungstausch

Bis zum 28.07.2026 machte § 71 GEG mit der 65 Prozent Quote den Heizungstausch zu einem eigenen Anlass. Diese Pflicht ist mit dem GModG entfallen. Wer nach dem 29.07.2026 eine Gas, Öl oder Flüssiggasheizung einbaut, muss nach § 43 GModG sicherstellen, dass ab 01.01.2029 mindestens 10 Prozent, ab 01.01.2030 15 Prozent, ab 01.01.2035 30 Prozent und ab 01.01.2040 60 Prozent der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammen. Im Nachweis dokumentieren wir die gewählte Option.

Nutzungsänderung

Wer Wohnen aus Gewerbe macht, beheizt mit anderen Profilen. Der Nachweis stellt die neue Bilanz auf und schlägt typisch eine Verbesserung der Hülle vor.

Bauteilanforderungen Bestand

Die Anlage 7 des GModG (zu § 36) legt für sanierte Bauteile U Wert Höchstwerte fest: Außenwand 0,24, geneigtes Dach 0,24, Flachdach 0,20, oberste Geschossdecke 0,24, Bodenplatte 0,30, Fenster 1,30 und Außentüren 1,80 Watt pro Quadratmeter und Kelvin. Die Werte gelten seit dem 29.07.2026 unverändert weiter. Sie sind weniger streng als beim Neubau, aber noch immer ambitioniert. Pauschale U Werte Ihrer heutigen Bauteile nach Baujahr finden Sie in der U Wert Tabelle, die Werte für Fenster auf der Seite U Wert Fenster.

BauteilU max Anlage 7 GModGBEG EM Technische Mindestanforderung
Außenwand0,240,20
Dach geneigt, Dachflächen von Schrägdächern0,240,14
Flachdach, Dachflächen mit Abdichtung0,200,14
Oberste Geschossdecke0,240,14
Kellerdecke, Decken gegen unbeheizte Räume0,300,25
Bodenflächen und Wände gegen Erdreich0,300,25
Fenster, Balkon und Terrassentüren (Uw)1,300,95
Dachflächenfenster (Uw)1,401,0
Außentüren, Hauseingangstüren1,801,3

U in W/(m²·K) für Wohngebäude bei Erneuerung, Ersatz oder erstmaligem Einbau. Quellen: Anlage 7 GModG und Technische Mindestanforderungen der Richtlinie BEG EM vom 20.07.2026. Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz gelten in der BEG eigene, weniger strenge Werte. Wärmebrücken werden im Nachweis pauschal mit 0,10, nach Beiblatt 2 zu DIN 4108 mit 0,05 oder per Detailberechnung angesetzt. Stand Oktober 2026.

Bauteilansatz oder Bilanzansatz

Bei einer Sanierung haben Sie die Wahl. Bauteilansatz nutzt die Tabelle aus Anlage 7. Bilanzansatz nach § 38 GModG rechnet das ganze Gebäude und nutzt die Reserven, etwa wenn nur ein Bauteil verbessert wird. Heute darf das geänderte Gebäude das Referenzgebäude beim Primärenergiebedarf und beim Transmissionswärmeverlust um höchstens 40 Prozent überschreiten. Ab 01.01.2027 sind beim Primärenergiebedarf 150 Prozent zulässig, ab 01.01.2030 160 Prozent, jeweils mit dem neuen Referenzgebäude. Beim Transmissionswärmeverlust bleibt es bei 140 Prozent.

Effizienzhaus Sanierung

Effizienzhaus Stufen werden über die Gesamtbilanz des Gebäudes nachgewiesen, nicht über feste Bauteilwerte. Seit dem 21.07.2026 fördert die KfW nur noch Stufen mit EE oder NH Klasse, Details weiter unten.

Bauteilaufbau aufnehmen

Steht der Bauteilaufbau wackelig, taugt die Berechnung wenig. Geschätzte U Werte bringen entweder zu viel Förderung in Gefahr oder zu wenig auf den Antrag. Drei Wege zur belastbaren Schichtenaufnahme.

Termin vor Ort

Der Energieberater inspiziert das Gebäude, vermisst Bauteile, misst Kellerwand und Bodenplatte. Mit endoskopischer Kamera in einer Probebohrung wird der Wandaufbau sichtbar, Dachschichten werden über Dachrandanschlüsse erschlossen. Aufwand circa drei bis vier Stunden für ein Einfamilienhaus, Kosten ab 250 Euro.

Bauakte einsehen

Bei Gebäuden ab Baujahr 1978 liegen oft prüffähige Wärmeschutzberechnungen in der Bauakte. Bauamt oder Vorbesitzer geben Akten heraus, ein Termin im Stadtarchiv kostet meist nur eine Verwaltungsgebühr. Schichtaufbauten und U Werte lassen sich daraus übernehmen, allerdings nur, wenn keine wesentlichen Eingriffe nachträglich erfolgt sind.

Typische Bauweise je Baualter

Reicht weder Akte noch Termin, erlaubt § 38 Absatz 4 GModG gesicherte Erfahrungswerte für Bauteile vergleichbarer Altersklassen, die Bundeswirtschafts und Bundesbauministerium im Bundesanzeiger bekannt machen. Diese pauschalen U Werte sind konservativ. Für Förderanträge reichen sie oft nicht, deshalb nutzen wir sie nur als Notlösung.

BEG Förderkulisse

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude koppelt Investition und Hülle. Wer im Bestand saniert, hat sechs Töpfe zur Auswahl, die sich teilweise kombinieren lassen.

BEG EM

Einzelmaßnahmen wie Außenwand, Dach, Fenster. 15 Prozent Zuschuss. Förderfähig bis 30.000 € für die erste Wohneinheit, mit iSFP bis 60.000 €. Der iSFP Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nur für Ausgaben oberhalb von 30.000 €.

BEG WG

Effizienzhaus Sanierung Wohngebäude als Kredit mit Tilgungszuschuss. Die Höhe hängt von der Effizienzhausstufe ab, die aktuellen KfW Konditionen prüfen wir im Einzelfall.

BEG NWG

Nichtwohngebäude. Effizienzgebäude 70 oder besser, separate Programme für Kommunen.

Heizungsförderung

Wärmepumpe, Solarthermie, Pellet über KfW 458. Grundförderung 30 Prozent, Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent für selbst genutzte Wohnungen (ab 01.02.2027 sinkend), Einkommensbonus, zusammen höchstens 70 Prozent.

iSFP Bonus

Sanierungsfahrplan vom Energieberater: bei BAFA Einzelmaßnahmen an der Hülle 60.000 € statt 30.000 € Höchstbetrag und 5 Prozentpunkte Bonus auf den Teil oberhalb von 30.000 €.

Worst Performing Building

Bonus für besonders ineffiziente Gebäude. Für die Dämmung bei der BAFA für voraussichtlich das 1. Quartal 2027 angekündigt, Höhe offen.

Gilt beim Heizungstausch im Bestand noch die 65 Prozent Quote?

Nein. Die 65 Prozent Quote nach § 71 GEG galt bis 28.07.2026 und ist mit dem GModG entfallen, ebenso die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung. § 42 GModG nennt zehn Optionen für den Ersatz einer Heizung, darunter Gas, Öl oder Flüssiggas, Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Hybridheizungen, Hausübergabestation und Stromdirektheizung. Für neue Gas und Ölheizungen gilt ab 01.01.2029 die Biostufe nach § 43. In der Praxis sehen wir drei verbreitete Wege. Wer reversible Wärmepumpen oder Klimasplit Geräte als Hybrid Variante mitdenkt, sollte parallel eine Kühllastberechnung für Hybrid Systeme nach VDI 2078 anstoßen, damit die Anlage im Sommer nicht überdimensioniert läuft.

Wärmepumpe

Erste Wahl

Bei guten Hüllen und niedrigen Vorlauftemperaturen. Förderung bis 70 Prozent in Summe möglich. Vor der Auslegung lohnt eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831.

Hybrid Gas Solar

Übergang

Solarthermie deckt Trinkwarmwasser, Gas Brennwert die Spitzenlast. Nach § 43 Absatz 3 GModG erfüllt Solarthermie die Biostufe von 2029 bis 2034 ab 0,04 Quadratmetern Aperturfläche je Quadratmeter Nutzfläche (bis zwei Wohnungen).

Pellet oder Biomasse

Bei Bestand mit Heizkörpern

Hohe Vorlauftemperaturen möglich, Förderung über KfW 458, beim Tausch einer alten Öl oder Gasheizung in selbst genutzten Wohnungen mit Klimageschwindigkeitsbonus.

Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung noch?

Nach § 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen die Länder sicherstellen, dass Wärmepläne bis 30.06.2026 für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern (Stand 01.01.2024) und bis 30.06.2028 für alle übrigen Gemeinden vorliegen. Der Wärmeplan selbst hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine Pflichten für Eigentümer (§ 23 Abs. 4 WPG). Anders als bis zum 28.07.2026 löst er auch keine 65 Prozent Pflicht für neue Heizungen mehr aus, das GModG ist nicht an die Wärmeplanung gekoppelt; die Verweise des WPG auf den früheren § 71 sind gestrichen. Eine Änderung des WPG (Regierungsentwurf, BT Drucksache 21/6587) ist im parlamentarischen Verfahren und in der geltenden Fassung noch nicht enthalten (Stand 26.10.2026). Wer saniert, sollte seine Lösung trotzdem zur geplanten Versorgung passend machen.

Was seit dem 29.07.2026 gilt

Die Übergangsfristen bis zum Wärmeplan sind mit dem GModG gegenstandslos. Ein neuer Gas oder Ölkessel ist ohne Hybridpflicht zulässig. Wer ihn nach dem 29.07.2026 einbaut, muss ab 01.01.2029 die Biostufe nach § 43 GModG erfüllen. Die frühere Austauschpflicht für alte Kessel und das Betriebsende fossiler Kessel nach § 72 GEG sind ebenfalls entfallen.

Anschlusspflicht oder Wahlfreiheit

Eine Pflicht zum Anschluss an ein Wärmenetz entsteht nicht durch den Wärmeplan, sondern nur durch eine eigene kommunale Satzung nach Landesrecht. Dann übernehmen Hausanschluss und Übergabestation die Versorgung. Ohne eine solche Satzung gilt die Wahlfreiheit nach § 42 GModG zwischen den zehn dort genannten Optionen, etwa Wärmepumpe, Biomasse, Hausübergabestation, Gas oder Öl mit Biostufe und Stromdirektheizung.

Auswirkung auf den Wärmeschutznachweis

Liegt der Wärmeplan vor, wird die geplante Versorgung im Nachweis dokumentiert. Dort, wo ein Wärmenetz später kommt, kann eine Lösung im Übergang bilanziert werden, ohne dass spätere Anschlussverpflichtungen den Nachweis ungültig machen. Deshalb sollte der Aussteller die aktuelle Lage der Kommune kennen.

Worst Performing Building Bonus

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle von Worst Performing Buildings sieht die BEG EM Richtlinie einen Bonus von 5 Prozentpunkten vor (Nr. 8.4.3); laut BAFA ist er voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2027 beantragbar. Bei der KfW Effizienzhaus Sanierung (Programm 261) beträgt der Bonus 10 Prozentpunkte Tilgungszuschuss (Stand 26.10.2026).

Brauche ich für die Förderung einen individuellen Sanierungsfahrplan?

Ein individueller Sanierungsfahrplan ist nicht verpflichtend, erhöht aber bei BAFA Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle den Fördersatz der darin aufgeführten Maßnahmen um 5 Prozentpunkte, sofern er von einer in die Energieeffizienz Expertenliste eingetragenen Person erstellt wird. Er zeichnet den Weg vom Ist Zustand zum Effizienzhaus und wird vom Energieberater erstellt.

Aufnahme vor Ort

Der Berater nimmt das Gebäude vor Ort auf. Bauteilaufbau, Heizung, Lüftung und Verbrauch werden dokumentiert.

Mehrere Pfade

Der iSFP zeigt zwei oder mehr Sanierungspfade mit Maßnahmen, Kosten, Förderung und Wirkung auf Q P. So vergleichen Sie Schritte gegen das Ziel EH 55.

Verbindung zum Wärmeschutznachweis

Sobald eine Maßnahme umgesetzt wird, baut der Wärmeschutznachweis auf den Daten des iSFP auf. Aufbauten und Anlagentechnik werden übernommen. Bei späterem Verkauf entsteht aus diesen Daten ein Bedarfs Energieausweis ohne erneute Aufnahme.

Praxisfall

Sanierung Altbau Hamburg, Baujahr 1972

Wohnfläche 142 Quadratmeter, einschalige Außenwand mit 28 cm Mauerwerk, Dach ungedämmt, Fenster aus den 90er Jahren. Hybrid Lösung mit Gas Brennwert plus Solarthermie auf Trinkwarmwasser.

Maßnahmen, neue 16 cm Außenwanddämmung, Aufsparrendämmung 18 cm, Fensteraustausch auf Dreischeibe Uw 0,90, Lüftung mit Wärmerückgewinnung. EH 70 Sanierung, Förderantrag vor dem 21.07.2026 nach der damaligen BEG WG Richtlinie. Seit dem 21.07.2026 fördert die KfW nur noch Stufen mit EE oder NH Klasse und keine Gaswärmeerzeuger; für EH 70 EE gibt es keinen Tilgungszuschuss mehr.

Steht im Anschluss ein Verkauf an, lässt sich die Wertsteigerung beim Verkauf bewerten und parallel eine prüfsichere Wohnflächenberechnung aus dem gleichen Datensatz ableiten.

Eckdaten

Wohnfläche
142 m²
Baujahr
1972
U Wand neu
0,21
U Dach neu
0,16
Fenster Uw
0,90
Förderung
EH 70, Antrag vor 21.07.2026
Lüftung
mit WRG
Bearbeitung
5 Tage

Stolperfallen Sanierung

Sechs Fehler, die im Bestand häufig auftauchen.

  1. Bauteilaufbau geschätzt. Ohne genaue Aufnahme falsche U Werte. Ein Termin vor Ort lohnt sich.
  2. Wärmebrücken am Anschluss. Sockel, Laibung, Attika. Hier entstehen die meisten Tauwasser Probleme, geprüft wird das über den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2.
  3. iSFP zu spät. Der Bonus gilt nur, wenn der iSFP bei Antragstellung vorliegt. Die Maßnahme muss innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden.
  4. Heizungstausch ohne Hülle. Wärmepumpe bei schlechter Hülle bedeutet hohe Vorlauftemperaturen und schlechte JAZ.
  5. Förderantrag nach Auftrag. BEG Anträge müssen vor Vergabe gestellt werden.
  6. Aussteller ohne KfW Eintrag. Ohne Energieeffizienz Experte keine BEG Förderung.

Häufig gestellte Fragen

Wann ist der Nachweis bei Sanierung Pflicht?

Sobald mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe erneuert werden (§ 36 GModG) oder das Gebäude durch Anbau oder Aufstockung um beheizte Räume wächst (§ 39 GModG). Die frühere Pflicht nach § 71 GEG zu 65 Prozent erneuerbarer Wärme beim Heizungstausch ist seit dem 29.07.2026 entfallen.

Welche U Werte gelten im Bestand?

Außenwand 0,24, Dach 0,24, oberste Geschossdecke 0,24, Fenster 1,30, Türen 1,80. Werte gelten als spezifische Höchstwerte je Bauteil nach Anlage 7 zu § 36 GModG, früher § 48 GEG. Sie gelten unverändert weiter.

Wie hoch ist die BEG Förderung?

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zahlt die BAFA 15 Prozent Zuschuss. Förderfähig sind bis 30.000 € für die erste Wohneinheit, mit iSFP bis 60.000 €. Den iSFP Bonus von 5 Prozentpunkten gibt es nur auf förderfähige Ausgaben oberhalb von 30.000 € (erste Wohneinheit), die Mindestinvestition liegt bei 30.000 € brutto. Beispiel Einfamilienhaus: 60.000 € für die Hülle ergeben 9.000 € plus 1.500 €, also 10.500 €; bei 20.000 € gibt es keinen Bonus (BEG EM Richtlinie Nr. 8.4.2, Stand 26.10.2026).

Brauche ich einen iSFP?

Pflicht ist er nicht. Er erhöht bei BAFA Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle den förderfähigen Höchstbetrag für die erste Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €; die 5 Prozentpunkte Bonus gibt es nur auf den Teil der Ausgaben oberhalb von 30.000 €. Voraussetzung ist die Erstellung durch einen Energieeffizienz Experten.

Was kostet der Nachweis bei Sanierung?

Online ab 249 € Festpreis, klassische Energieberater ab 350 € je nach Bauteilanzahl und Anlagentechnik.

Hängt der Heizungstausch noch von der kommunalen Wärmeplanung ab?

Nein. Seit dem 29.07.2026 ist das GModG nicht mehr an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt, die 65 Prozent Quote ist entfallen. Wer nach dem 29.07.2026 eine Gas, Öl oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 01.01.2029 einen steigenden Anteil biogener oder wasserstoffbasierter Brennstoffe nutzen (§ 43 GModG).

Was ist der Worst Performing Building Bonus?

Ein Bonus für besonders ineffiziente Gebäude. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle an Worst Performing Buildings sieht die BEG EM Richtlinie einen Bonus von 5 Prozentpunkten vor (Nr. 8.4.3); laut BAFA ist er voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2027 beantragbar. Bei der KfW Effizienzhaus Sanierung (Programm 261) beträgt er 10 Prozentpunkte Tilgungszuschuss (Stand 26.10.2026). Für die Effizienzhaus Sanierung über die KfW prüfen wir die aktuellen Bedingungen im Einzelfall.

Sanierung sauber dokumentieren

Wärmeschutznachweis, BEG Antrag, KfW Bestätigung. Schnellcheck starten und alles in einem Festpreis bekommen.

Über den Autor

Burak Uzun

Betreiber, redaktionelle Verantwortung · Köln

Verantwortlich für Recherche und Aufbereitung der Inhalte zum Wärmeschutznachweis, GModG (früher GEG), KfW-Effizienzhausstufen und U-Wert-Berechnung nach DIN EN ISO 6946.

Anbieter und Impressum Kontakt Stand: 9. Juni 2026
Methodik

Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung

Quellenbasis
  • GModG Gebäudemodernisierungsgesetz (bis 28.07.2026 GEG)
  • DIN EN ISO 6946 U-Wert-Berechnung
  • BEG WG, BEG EM, KfW-Förderkonditionen
  • BAFA-Liste Energieeffizienz-Experten
Aktualisierung

Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 26. Oktober 2026. Frühere Stände sind über das Impressum nachfragbar.

KI und redaktionelle Prüfung

Recherche und Textentwurf werden durch KI-Werkzeuge unterstützt, jede Seite wird vor Veröffentlichung von Burak gegen die genannten Quellen geprüft. Zahlen, Paragrafen und Normen werden bei jeder Aktualisierung gegen die Originalquelle abgeglichen.

Diese Seite ist redaktioneller Ratgeberinhalt, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte gelten das GModG und die KfW-Förderlogik sowie Aussagen Ihrer Sachverständigen.

Schnellcheck starten