Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2
Damit Räume im Sommer nicht überhitzen, verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), bis 28.07.2026 Gebäudeenergiegesetz (GEG), einen Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes. Diese Seite erklärt das Sonneneintragskennwertverfahren, die drei Klimaregionen, die Wirkung von Sonnenschutz über den Fc-Wert, wann der Nachweis Pflicht ist und welche Normausgabe ab 01.01.2027 gilt.
Was bedeutet sommerlicher Wärmeschutz?
Der sommerliche Wärmeschutz begrenzt das Aufheizen von Räumen durch Sonneneinstrahlung, ohne dass eine aktive Kühlung nötig wird. Maßgeblich sind Größe und Orientierung der Fenster, der Sonnenschutz und die Speichermasse der Bauteile. Rechtlich verlangt Paragraph 14 GModG die Begrenzung des Sonneneintrags nach den anerkannten Regeln der Technik; der konkrete Nachweis erfolgt nach DIN 4108-2. Dieselbe Norm regelt auch den winterlichen Mindestwärmeschutz gegen Tauwasser und Schimmel.
Wichtig für den aktuellen Stand: Die DIN 4108-2 wurde im Mai 2026 neu herausgegeben (Ausgabe 2026-05). § 14 GModG verweist heute noch auf die Ausgabe 2013-02: Sonneneintragskennwert nach Abschnitt 8.3.2, Anforderungswerte nach Abschnitt 8.3.3, Simulation nach Abschnitt 8.4 mit Tabelle 9. Mit dem Änderungsgesetz vom 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) verweist § 14 ab 01.01.2027 auf DIN 4108-2: 2026-05: Sonneneintragskennwert nach Abschnitt 8.4.2, Anforderungswerte nach Abschnitt 8.4.3, Simulation nach Abschnitt 8.5 mit Tabelle 9. Der Verzicht auf die Berechnung richtet sich dann nach Abschnitt 8.3.2 statt 8.2.2. Welche Fassung gilt, bestimmt nach § 111 GModG der Zeitpunkt des Bauantrags.
Sonneneintragskennwert oder thermische Simulation
Die DIN 4108-2 kennt zwei Wege. Im vereinfachten Sonneneintragskennwertverfahren wird der vorhandene Sonneneintragskennwert Svorh mit einem zulässigen Höchstwert Szul verglichen. Der Nachweis gilt als erfüllt, wenn Svorh kleiner oder gleich Szul ist. Reicht das vereinfachte Verfahren nicht aus oder liegen Sonderfälle vor, wird eine thermische Gebäudesimulation geführt, die die Übertemperatur-Gradstunden bestimmt.
Svorh ergibt sich aus der Summe der Fensterflächen multipliziert mit dem Gesamtenergiedurchlassgrad gtotal, bezogen auf die Nettogrundfläche des Raums. Szul wird aus Anteilswerten gebildet, die Klimaregion, Bauart, Nachtlüftung, Fensterorientierung und Fensterneigung berücksichtigen.
| Kriterium | Wohngebäude | Nichtwohngebäude |
|---|---|---|
| Maximale Übertemperatur-Gradstunden (Simulation) | 1.200 Kh/a | 500 Kh/a |
| Bezugstemperatur Klimaregion A (sommerkühl) | 25 Grad C | wie WG, nutzungszeitbezogen |
| Bezugstemperatur Klimaregion B (gemäßigt) | 26 Grad C | nutzungszeitbezogen |
| Bezugstemperatur Klimaregion C (sommerheiß) | 27 Grad C | nutzungszeitbezogen |
Der Gradstunden-Grenzwert ist regionsunabhängig (1.200 Kh/a für Wohngebäude, 500 Kh/a für Nichtwohngebäude). Nur die Bezugstemperatur variiert je Klimaregion. Quelle: DIN 4108-2, Abschnitt 8.
Die drei Sommer-Klimaregionen
Deutschland ist in drei Sommer-Klimaregionen eingeteilt. Sie bestimmen, wie streng der Nachweis ausfällt, weil sie die Bezugstemperatur und die zulässigen Anteilswerte beeinflussen. Der Standort wird über die Postleitzahl der jeweiligen Region zugeordnet.
| Region | Bezeichnung | Referenzort | Bezugstemperatur |
|---|---|---|---|
| A | sommerkühl | Rostock-Warnemünde | 25 Grad C |
| B | gemäßigt | Potsdam | 26 Grad C |
| C | sommerheiß | Mannheim | 27 Grad C |
Zuordnung des Bauorts nach DIN 4108-2. In Region C ist der Nachweis am anspruchsvollsten.
Welcher Sonnenschutz wirkt wirklich?
Der entscheidende Hebel ist der Abminderungsfaktor Fc des Sonnenschutzes. Der Gesamtenergiedurchlassgrad gtotal ergibt sich aus dem g-Wert der Verglasung multipliziert mit Fc. Je kleiner Fc, desto weniger Sonnenenergie gelangt in den Raum. Außenliegender Sonnenschutz ist deutlich wirksamer als innenliegender, weil die Wärme schon vor der Scheibe abgefangen wird.
| Sonnenschutz | Lage | Fc (Pauschalwert) | gtotal bei g = 0,5 |
|---|---|---|---|
| Ohne Sonnenschutz | - | 1,0 | 0,50 |
| Innenliegend, hell reflektierend | innen | rund 0,75 | rund 0,38 |
| Markise parallel zur Verglasung | außen | 0,50 | 0,25 |
| Rollladen, drei Viertel geschlossen | außen | 0,30 | 0,15 |
| Jalousie oder Raffstore, Lamellen 45 Grad | außen | 0,25 | 0,13 |
Pauschale Fc-Werte nach DIN 4108-2, Tabelle 7. Innenliegende Werte schwanken je nach Farbe und Verglasung stark und sind als Richtwert zu verstehen.
Wann ist der Nachweis Pflicht?
Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist beim Neubau und bei Erweiterungen mit mehr als 50 Quadratmetern hinzukommender Nutzfläche zu führen (§ 14 und § 39 Absatz 2 GModG). Unterhalb einer Bagatellgrenze beim grundflächenbezogenen Fensterflächenanteil entfällt er; orientierungsabhängig liegt diese Grenze zwischen 7 und 15 Prozent, als Faustregel löst ein Anteil über 10 Prozent den Nachweis aus.
Nachgewiesen wird raumweise für den kritischen Raum, typischerweise einen Eck- oder Dachraum mit großen Fenstern nach Süden oder Westen. Auch mit der Ausgabe 2026-05 stehen das Verfahren über Sonneneintragskennwerte (Abschnitt 8.4) und die thermische Gebäudesimulation (Abschnitt 8.5) zur Wahl; auf diese Abschnitte verweist § 14 GModG für Bauanträge ab 01.01.2027.
Häufige Fehler im Nachweis
Innenliegenden Sonnenschutz überschätzt
Innenliegende Systeme mit Fc um 0,75 reichen für den Nachweis fast nie aus. Bei Überhitzungsrisiko ist eine außenliegende Vorrichtung mit Fc von höchstens 0,3 einzuplanen.
Falsche Bezugsfläche
Svorh bezieht sich auf die Nettogrundfläche mit Innenmaßen, nicht auf die Bruttofläche. Eine falsche Bezugsfläche verfälscht das Ergebnis systematisch.
Gradstunden regionsabhängig gestaffelt
Ein verbreiteter Irrtum staffelt den Gradstunden-Grenzwert nach Region. Korrekt sind 1.200 Kh/a für Wohngebäude einheitlich; gestaffelt ist nur die Bezugstemperatur.
Vertiefende Themen
Nachweis im Bauantrag
Bauvorlagen und Verfahren beim Bauamt.
Wärmeschutz im Neubau
Referenzgebäude und KfW Effizienzhaus.
U Werte Bauteile
Schichten und Lambda für die Sanierung.
Nachweis und Energieausweis
Inhalte und Synergien.
Energieausweis online
Bei Verkauf oder Vermietung sinnvoll kombinieren.
Häufig gestellte Fragen
Wann ist ein Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes Pflicht?
Bei Neubau und bei Erweiterungen mit mehr als 50 Quadratmetern hinzukommender Nutzfläche (§ 39 Absatz 2 GModG). Unterhalb der Bagatellgrenze beim Fensterflächenanteil entfällt er, als Faustregel ab rund 10 Prozent.
Was ist der Unterschied zwischen Svorh und Szul?
Svorh ist der aus Fensterfläche, g-Wert und Sonnenschutz berechnete vorhandene Sonneneintrag. Szul ist der aus Klima, Bauart und Lüftung zulässige Höchstwert. Der Nachweis gilt bei Svorh kleiner oder gleich Szul.
Wie viele Übertemperatur-Gradstunden sind zulässig?
Im Simulationsverfahren maximal 1.200 Kelvinstunden pro Jahr im Wohngebäude und 500 im Nichtwohngebäude, bezogen auf 25, 26 oder 27 Grad je nach Klimaregion.
Welcher Sonnenschutz wirkt am besten?
Außenliegender Sonnenschutz wie Raffstore mit Fc rund 0,25 oder Rollladen mit 0,30 ist deutlich wirksamer als innenliegender mit rund 0,75, weil die Wärme vor der Scheibe abgefangen wird.
Welche Klimaregion gilt für meinen Standort?
Deutschland ist in die Regionen A sommerkühl, B gemäßigt und C sommerheiß eingeteilt. Die Zuordnung erfolgt über die Postleitzahl nach DIN 4108-2.
Wann reicht das Kennwertverfahren nicht mehr aus?
Bei hohem Glasanteil, ungünstiger Geometrie oder besonderer Nutzung. Dann wird eine thermische Gebäudesimulation geführt, die die Übertemperatur-Gradstunden direkt nachweist.
Gilt jetzt die DIN 4108-2 von 2013 oder von 2026?
Die Norm wurde im Mai 2026 neu herausgegeben. § 14 GModG verweist bis 31.12.2026 auf die Ausgabe 2013-02, Abschnitt 8. Für Bauanträge ab 01.01.2027 ist die Ausgabe 2026-05 maßgeblich, mit dem Sonneneintragskennwert nach Abschnitt 8.4.2 und 8.4.3 und der Simulation nach Abschnitt 8.5 Tabelle 9.
Sanierung sauber dokumentieren
Wärmeschutznachweis, BEG Antrag, KfW Bestätigung. Schnellcheck starten und alles in einem Festpreis bekommen.
Burak Uzun
Betreiber, redaktionelle Verantwortung · Köln
Verantwortlich für Recherche und Aufbereitung der Inhalte zum Wärmeschutznachweis, GModG (früher GEG), KfW-Effizienzhausstufen und U-Wert-Berechnung nach DIN EN ISO 6946.
Methodik
Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung
Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung
- GModG Gebäudemodernisierungsgesetz (bis 28.07.2026 GEG), Paragraph 14
- DIN 4108-2 (Ausgabe 2013-02 und Neuausgabe 2026-05)
- BBSR Auslegungen zum GEG
- Bundesverband Flachglas, Merkblatt zu gtotal und Fc
Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 26. Oktober 2026. Frühere Stände sind über das Impressum nachfragbar.
Recherche und Textentwurf werden durch KI-Werkzeuge unterstützt, jede Seite wird vor Veröffentlichung von Burak gegen die genannten Quellen geprüft. Zahlen, Paragrafen und Normen werden bei jeder Aktualisierung gegen die Originalquelle abgeglichen.
Diese Seite ist redaktioneller Ratgeberinhalt, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte gelten das GModG und die KfW-Förderlogik sowie Aussagen Ihrer Sachverständigen.