Passivhaus

Passivhaus Kriterien und Wärmeschutz

Ein Passivhaus minimiert Wärmeverluste so weit, dass kaum noch geheizt werden muss. Diese Seite erklärt die Kriterien des Passivhaus Instituts, die Klassen Classic, Plus und Premium und wie sich der Standard zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), bis 28.07.2026 Gebäudeenergiegesetz (GEG), und zum KfW Effizienzhaus verhält.

Was ist ein Passivhaus?

Ein Passivhaus kommt ohne klassisches Heizsystem aus, weil seine Hülle Wärmeverluste konsequent minimiert und solare sowie innere Gewinne nutzt. Der Standard wurde vom Passivhaus Institut in Darmstadt definiert und wird über das Rechentool PHPP nachgewiesen. Maßgeblich sind absolute Bedarfsgrenzwerte, nicht ein relativer Vergleich mit einem Referenzgebäude wie beim GModG.

Die Kriterien im Detail

Ein Passivhaus muss mehrere Grenzwerte gleichzeitig einhalten. Der zentrale Wert ist der Heizwärmebedarf von höchstens 15 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr; alternativ darf die Heizlast 10 Watt je Quadratmeter nicht überschreiten.

KriteriumGrenzwert
Heizwärmebedarfbis 15 kWh/(m2 a)
alternativ Heizlastbis 10 W/m2
Luftdichtheit n50bis 0,6 1/h
Übertemperaturhäufigkeit über 25 Gradbis 10 Prozent der Stunden
Erneuerbarer Primärenergiebedarf Classicbis 60 kWh/(m2 a)
Primärenergiebedarf Plusbis 45 kWh/(m2 a) plus Erzeugung ab 60
Primärenergiebedarf Premiumbis 30 kWh/(m2 a) plus Erzeugung ab 120

Kriterien nach Passivhaus Institut, Version 10c (2023). Bezug ist die Energiebezugsfläche nach PHPP.

Bauteilanforderungen im Vergleich zum GModG

Die Grenzwerte erreicht ein Passivhaus über eine sehr gut gedämmte, wärmebrückenfreie und luftdichte Hülle mit Lüftungsanlage und Wärmerückgewinnung. Die folgenden Werte sind Auslegungswerte für mitteleuropäisches Klima, keine starren Einzelgrenzen; nachgewiesen wird über die PHPP-Bilanz.

BauteilPassivhaus (Auslegung)Referenzgebäude Neubau (GModG)
Außenwand U-Wertbis 0,15 W/(m2 K)0,28 W/(m2 K)
Dach U-Wertbis 0,15 W/(m2 K)0,20 W/(m2 K)
Fenster Uwbis 0,80 W/(m2 K)1,30 W/(m2 K)
Wärmebrücken Psibis 0,01 W/(m K)pauschal 0,05 bis 0,10
Luftdichtheit n50bis 0,6 1/h1,5 bis 3,0 1/h
Wärmerückgewinnungab 75 Prozentnicht vorgeschrieben

Passivhaus Institut und GModG Anlage 1; die Hüllwerte gelten auch in der neuen Anlage 1 für Bauanträge ab 01.01.2027, der Wärmebrückenzuschlag des Referenzgebäudes beträgt dort 0,05. Luftdichtheit nach § 26 GModG. Die opaken U-Werte um 0,15 sind klimaabhängige Auslegungswerte.

Classic, Plus und Premium

Seit 2015 unterscheidet das Passivhaus Institut drei Klassen nach erneuerbarem Primärenergiebedarf und Eigenerzeugung. Classic verlangt einen erneuerbaren Primärenergiebedarf bis 60 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr ohne Erzeugungsanforderung. Plus senkt den Bedarf auf 45 und verlangt eine Erzeugung ab 60, Premium auf 30 bei einer Erzeugung ab 120 Kilowattstunden je Quadratmeter.

Passivhaus, GModG und KfW Effizienzhaus

Das Passivhaus übertrifft das GModG deutlich. Wo das GModG im Neubau für Bauanträge bis 31.12.2026 das 0,55fache des Referenz-Primärenergiebedarfs erlaubt und eine Referenz-Außenwand von 0,28 vorsieht, zielt das Passivhaus auf rund 0,15 und einen Heizwärmebedarf von 15 Kilowattstunden. Für Bauanträge ab 01.01.2027 entfällt der Faktor 0,55: Dann darf der Primärenergiebedarf den Wert eines neuen Referenzgebäudes mit technologieneutralem Wärmeerzeuger nicht überschreiten, gerechnet nach DIN/TS 18599: 2025-10. Ab 01.01.2030 sind alle Neubauten als Nullemissionsgebäude zu errichten.

Zur KfW-Förderung besteht keine direkte Gleichsetzung. Ein Effizienzhaus 40 ist energetisch ähnlich, folgt aber einer anderen Logik: Es bemisst sich relativ zum Referenzgebäude, während das Passivhaus absolute Bedarfsgrenzwerte und Behaglichkeitskriterien setzt.

Häufige Missverständnisse

U-Werte als feste Pflicht

Die 0,15 oder 0,80 W/(m2 K) sind klimaabhängige Auslegungswerte, kein abgehakter Grenzwert. Zertifiziert wird über die PHPP-Bilanz.

PER und PE verwechselt

Maßgeblich ist seit 2015 der erneuerbare Primärenergiebedarf PER. Der alte nicht erneuerbare Wert ist nur noch Übergangsnachweis für Classic.

Sommerlichen Wärmeschutz unterschätzt

Das Kriterium von höchstens 10 Prozent Übertemperatur erfordert Verschattung und Nachtlüftung. Hohe g-Werte für Heizgewinne und sommerliche Überhitzung stehen im Zielkonflikt.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Kernkriterien eines Passivhauses?

Heizwärmebedarf bis 15 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr oder Heizlast bis 10 Watt je Quadratmeter, Luftdichtheit n50 bis 0,6, Übertemperatur bis 10 Prozent und ein erneuerbarer Primärenergiebedarf bis 60 bei Classic.

Was unterscheidet Classic, Plus und Premium?

Die Klasse richtet sich nach erneuerbarem Primärenergiebedarf und Eigenerzeugung. Classic bis 60, Plus bis 45 mit Erzeugung ab 60, Premium bis 30 mit Erzeugung ab 120 Kilowattstunden je Quadratmeter.

Welche U-Werte braucht ein Passivhaus?

Opake Bauteile in Mitteleuropa typisch bis 0,15 und Fenster bis 0,80 Watt je Quadratmeter und Kelvin. Das sind Auslegungswerte zur Einhaltung der Bilanz, keine starren Einzelgrenzen.

Was bedeutet n50 bis 0,6?

Beim Drucktest mit 50 Pascal darf höchstens 60 Prozent des Luftvolumens pro Stunde durch Leckagen ausgetauscht werden. Das ist deutlich strenger als die Anforderung nach § 26 GModG.

Ist ein Effizienzhaus 40 dasselbe wie ein Passivhaus?

Energetisch ähnlich, aber andere Logik. Das Effizienzhaus 40 bemisst sich relativ zum Referenzgebäude, das Passivhaus setzt absolute Bedarfsgrenzwerte und Behaglichkeitskriterien.

Wie wird ein Passivhaus nachgewiesen?

Über das Passivhaus Projektierungspaket PHPP, das Heizwärmebedarf, Heizlast, Primärenergie und sommerliche Behaglichkeit bilanziert.

Wie verhält sich das Passivhaus zum GModG?

Es übertrifft das GModG deutlich. Wo das GModG für Bauanträge bis 31.12.2026 das 0,55fache des Referenz-Primärenergiebedarfs erlaubt und ab 01.01.2027 den Wert eines neuen Referenzgebäudes mit technologieneutralem Wärmeerzeuger, zielt das Passivhaus auf einen Heizwärmebedarf von 15 Kilowattstunden und U-Werte um 0,15.

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Über den Autor

Burak Uzun

Betreiber, redaktionelle Verantwortung · Köln

Verantwortlich für Recherche und Aufbereitung der Inhalte zum Wärmeschutznachweis, GModG (früher GEG), KfW-Effizienzhausstufen und U-Wert-Berechnung nach DIN EN ISO 6946.

Anbieter und Impressum Kontakt Stand: 11. Juni 2026
Methodik

Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung

Quellenbasis
  • Passivhaus Institut Darmstadt, Zertifizierungskriterien Version 10c (2023)
  • Passivhaus Projektierungspaket PHPP
  • GModG Gebäudemodernisierungsgesetz (bis 28.07.2026 GEG), Anlage 1
  • KfW Effizienzhaus-Definition
Aktualisierung

Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 26. Oktober 2026. Frühere Stände sind über das Impressum nachfragbar.

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