KfW Effizienzhaus

KfW Effizienzhaus Stufen und Förderung

Das Effizienzhaus bestimmt, wie stark die KfW eine Sanierung oder einen Neubau fördert. Diese Seite erklärt die Stufen 40 bis 85 und Denkmal, Kredit und Tilgungszuschuss sowie die Rolle des Energieeffizienz-Experten mit Bestätigung zum Antrag und nach Durchführung.

Effizienzhaus und Förderung im Überblick

Das Effizienzhaus ist der Standard, nach dem die staatliche Förderung die energetische Qualität eines Wohngebäudes bewertet. Je niedriger die Kennzahl, desto besser: Ein Effizienzhaus 40 benötigt nur 40 Prozent der Primärenergie des gesetzlichen Referenzgebäudes. Die Sanierung zum Effizienzhaus fördert die KfW im Programm 261 (BEG Wohngebäude Kredit), der Neubau läuft über die Programme 297 und 298. Für den gesetzlichen Mindeststandard gilt seit 29.07.2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), bis 28.07.2026 Gebäudeenergiegesetz (GEG). Bei Bauantrag ab dem 01.01.2027 rechnet es mit einem neuen Referenzgebäude (Anlage 1 neu, technologieneutraler Wärmeerzeuger). Die KfW Merkblätter 297/298 (gültig ab 30.07.2026) und 261 (gültig ab 24.09.2026) enthalten keine eigene Regel zu den Stufen auf Basis des neuen Referenzgebäudes ab 01.01.2027; sie verweisen auf das jeweils geltende Gesetz (Stand 26.10.2026).

Voraussetzung jeder Förderung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste des Bundes. Er erstellt vor dem Antrag die Bestätigung zum Antrag und nach Abschluss die Bestätigung nach Durchführung.

Die Effizienzhaus-Stufen

Eine Effizienzhaus-Stufe wird durch zwei Kennzahlen bestimmt: den Jahres-Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust, jeweils im Verhältnis zum Referenzgebäude des GModG. Beide Werte müssen eingehalten werden.

StufePrimärenergiebedarf (max. vom Referenzgebäude)Transmissionswärmeverlust (max.)
Effizienzhaus 4040 Prozent55 Prozent
Effizienzhaus 5555 Prozent70 Prozent
Effizienzhaus 7070 Prozent85 Prozent
Effizienzhaus 8585 Prozent100 Prozent
Effizienzhaus Denkmalbis 160 Prozentbauteilbezogen, Sonderregeln für Denkmäler

Quelle: KfW, Definition Effizienzhaus. Welche Stufen aktuell gefördert werden, steht im jeweiligen KfW Merkblatt.

Kredit und Tilgungszuschuss

Bei der Sanierung zum Effizienzhaus fördert die KfW mit einem zinsgünstigen Kredit im Programm 261, BEG Wohngebäude Kredit. Neuanträge sind möglich, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Grundlage ist die BEG WG Richtlinie vom 17.08.2026 (BAnz AT 02.09.2026 B1), in Kraft seit 21.07.2026; für Anträge bis 20.07.2026 gelten die alten Konditionen.

Laut KfW Merkblatt 261 (gültig ab 24.09.2026) beträgt der Kredit höchstens 150.000 € je Wohneinheit. Gefördert werden nur noch Stufen mit EE oder NH Klasse. Der Tilgungszuschuss beträgt für Effizienzhaus 40 EE 10 Prozent, für 55 EE und Denkmal EE je 5 Prozent, für 70 EE und 85 EE 0 Prozent. Die NH Klasse erhöht den Satz um 5 Prozentpunkte. Für ein Worst Performing Building kommen 10 Prozentpunkte hinzu (nicht bei Denkmal EE), für die serielle Sanierung 15 Prozentpunkte bei 55 und 40 sowie 5 Prozentpunkte bei 70. Gefördert werden nur Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien, der Bauantrag des Bestandsgebäudes muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Die Zinssätze nennt die KfW tagesaktuell auf kfw.de.

Energieeffizienz-Experte, BzA und BnD

Ohne einen gelisteten Energieeffizienz-Experten ist kein Förderantrag möglich. Er prüft das Vorhaben, prognostiziert die förderfähigen Kosten und stellt die Bestätigung zum Antrag aus. Nach Abschluss bestätigt er mit der Bestätigung nach Durchführung die fachgerechte Umsetzung; erst damit wird der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.

Auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch den Experten wird gefördert: 50 Prozent Tilgungszuschuss auf einen Kredit von bis zu 10.000 € im Ein und Zweifamilienhaus bzw. 4.000 € je Wohneinheit, maximal 40.000 € im Mehrfamilienhaus (KfW Merkblatt 261). Der Antrag muss immer vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner gestellt werden.

Neubau, Klimafreundlicher Neubau

Für den Neubau gibt es eigene KfW Programme, die Programme 297 und 298, Klimafreundlicher Neubau. Laut Merkblatt (gültig ab 30.07.2026) beträgt der Kredit bis 100.000 € je Wohneinheit für das Klimafreundliche Wohngebäude und die befristete Stufe Effizienzhaus 55, mit QNG Siegel bis 150.000 €. Die Stufe Effizienzhaus 55 ist zeitlich befristet; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Bitte prüfen Sie den Stand vor dem Antrag direkt auf kfw.de.

Rechtlich gilt für den Neubau: Bei Bauantrag bis 31.12.2026 darf der Jahres-Primärenergiebedarf höchstens das 0,55fache des Referenzgebäudes betragen. Bei Bauantrag ab dem 01.01.2027 darf er den Wert des neuen Referenzgebäudes nicht überschreiten, gerechnet wird nach DIN/TS 18599: 2025-10. Ab dem 01.01.2030 sind neue Gebäude als Nullemissionsgebäude zu errichten (Paragraph 10 GModG).

Häufig gestellte Fragen

Welches KfW-Programm fördert die Sanierung zum Effizienzhaus?

Das Programm 261, BEG Wohngebäude Kredit. Seit 21.07.2026 werden dort nur Stufen mit EE oder NH Klasse gefördert: Effizienzhaus 85, 70, 55, 40 und Denkmal (Merkblatt gültig ab 24.09.2026).

Wie hoch ist die Förderung?

Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit. Tilgungszuschuss 10 Prozent bei Effizienzhaus 40 EE, 5 Prozent bei 55 EE und Denkmal EE, 0 Prozent bei 70 EE und 85 EE, jeweils plus 5 Prozentpunkte mit NH Klasse sowie Boni für Worst Performing Building und serielle Sanierung. Das gilt für Anträge seit 21.07.2026 (KfW Merkblatt 261, gültig ab 24.09.2026).

Was ist der Unterschied zwischen BzA und BnD?

Die Bestätigung zum Antrag erstellt der Energieeffizienz-Experte vor dem Antrag. Die Bestätigung nach Durchführung bestätigt nach Bauabschluss die Umsetzung und ist Voraussetzung für den Tilgungszuschuss.

Brauche ich zwingend einen Energieeffizienz-Experten?

Ja. Ohne Bestätigung eines auf der Bundes-Expertenliste gelisteten Experten ist kein Antrag möglich.

Was bedeutet EE- oder NH-Klasse?

Die EE-Klasse verlangt einen hohen Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung, die NH-Klasse ein Nachhaltigkeitszertifikat. Seit 21.07.2026 fördert die KfW im Programm 261 nur noch Stufen mit EE oder NH Klasse; die NH Klasse erhöht den Tilgungszuschuss um 5 Prozentpunkte.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Immer vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner. Planungs- und Beratungsleistungen vor dem Antrag sind unschädlich.

Wie sind die Effizienzhaus-Stufen definiert?

Über zwei Kennzahlen im Verhältnis zum Referenzgebäude: das Effizienzhaus 40 darf 40 Prozent der Primärenergie und 55 Prozent des Transmissionswärmeverlusts erreichen, das Effizienzhaus 55 entsprechend 55 und 70 Prozent.

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Über den Autor

Burak Uzun

Betreiber, redaktionelle Verantwortung · Köln

Verantwortlich für Recherche und Aufbereitung der Inhalte zum Wärmeschutznachweis, GModG (früher GEG), KfW-Effizienzhausstufen und U-Wert-Berechnung nach DIN EN ISO 6946.

Anbieter und Impressum Kontakt Stand: 26. Oktober 2026
Methodik

Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung

Quellenbasis
  • KfW Merkblatt 261, BEG Wohngebäude Kredit (gültig ab 24.09.2026)
  • KfW Merkblatt 297/298, Klimafreundlicher Neubau (gültig ab 30.07.2026)
  • Richtlinie BEG (seit 21.07.2026)
  • GModG Referenzgebäude (Anlage 1, ab 01.01.2027 neu); Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes
Aktualisierung

Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 26. Oktober 2026. Frühere Stände sind über das Impressum nachfragbar.

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