Kosten und Förderung

Kosten Energieberater und Nachweis

Was kostet ein Wärmeschutznachweis und wie wird die Energieberatung gefördert? Diese Seite zeigt die Preise ab 149 €, die BAFA-Förderung, den iSFP-Bonus und die Rolle des Energieeffizienz-Experten.

Was kostet der Wärmeschutznachweis?

Die Kosten hängen von der Leistung ab. Ein einfacher Energiebedarfsausweis für ein Einfamilienhaus beginnt ab etwa 300 €, ein vollständiger Wärmeschutznachweis je nach Bauvorhaben höher. Eine geförderte Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan kostet mehr, wird aber vom BAFA bezuschusst. Online gibt es den reinen Nachweis nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), bis 28.07.2026 Gebäudeenergiegesetz (GEG), als Festpreis ab 149 €.

Kostenarten im Überblick

Die folgenden Spannen sind Marktbeobachtung und keine amtlichen Gebühren. Den Preis treiben vor allem die Gebäudegröße, die Datenlage der Bauunterlagen und der Aufwand einer Vor-Ort-Aufnahme.

LeistungTypische Spanne EinfamilienhausHinweis
Energiebedarfsausweisab 300 €mit Vor-Ort-Aufnahme
Wärmeschutznachweis GModGab 500 €je nach Nachweistiefe und Bauvorhaben
Energieberatung mit Sanierungsfahrplanab 1.300 € bruttovor Abzug der BAFA-Förderung
Online-Nachweis Festpreisab 149 €für klar dokumentierte Standardfälle

Marktwerte, regional schwankend. Als Orientierung gedacht, nicht als feste Preise.

BAFA-Förderung von Beratung und Einzelmaßnahmen

Die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude bezuschusst 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 € bei Ein und Zweifamilienhäusern und höchstens 850 € ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung in einer Eigentümerversammlung kommen einmalig bis zu 250 € hinzu (BAFA, Stand 26.10.2026). Der Antrag ist vor Beginn der Beratung zu stellen. Voraussetzung ist ein in der Expertenliste gelisteter Energieeffizienz-Experte. Für die anschließende Umsetzung gelten in der BEG Einzelmaßnahmen seit 21.07.2026 diese Werte:

BEG EinzelmaßnahmeWert
Gebäudehülle, Grundförderung15 Prozent
iSFP Bonus Gebäudehülle5 Prozentpunkte, nur auf Ausgaben oberhalb von 30.000 € (erste Wohneinheit), Mindestinvestition 30.000 € brutto
Höchstbetrag förderfähiger Kosten30.000 € je Wohneinheit, mit iSFP 60.000 €
Mindestinvestitionab 300 € brutto
Heizungsoptimierung, etwa hydraulischer Abgleich15 Prozent, nur bis 5 Wohneinheiten

Quelle: BAFA, BEG Einzelmaßnahmen, Stand 26.10.2026 (Richtlinie seit 21.07.2026). Vor dem Antrag aktuellen Stand prüfen.

Der individuelle Sanierungsfahrplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, zeigt Schritt für Schritt, wie ein Haus energetisch saniert werden kann. Wer eine darin empfohlene Maßnahme an der Gebäudehülle umsetzt, erhält einen Höchstbetrag förderfähiger Kosten von 60.000 € statt 30.000 € für die erste Wohneinheit und fünf Prozentpunkte zusätzliche Förderung, aber nur auf den Teil der Ausgaben oberhalb von 30.000 €. Beispiel Einfamilienhaus: 60.000 € für die Hülle ergeben 9.000 € plus 1.500 €, also 10.500 €; bei 20.000 € gibt es keinen Bonus.

Der Bonus gilt nur für Maßnahmen, die innerhalb der vom BAFA festgelegten Frist nach Erstellung des Fahrplans umgesetzt werden. Die aktuelle Frist nennt das BAFA. Welche Inhalte ein Fahrplan hat und wie Bonus und Förderung zusammenwirken, erklärt die Übersicht Sanierungsfahrplan: Inhalt, Förderung und Bonus. Grundlagen zur darauf aufbauenden Effizienzhaus-Förderung unter KfW Effizienzhaus.

Der Energieeffizienz-Experte

Sowohl die geförderte Energieberatung als auch jede Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle setzt voraus, dass ein in der Expertenliste des Bundes gelisteter Energieeffizienz-Experte eingebunden ist. Er nimmt das Gebäude auf, erstellt den Nachweis und begleitet den Antrag. Seit dem 01.04.2025 zahlt das BAFA den Zuschuss der Energieberatung für Wohngebäude nur noch an den Antragsteller aus, das Honorar wird also zunächst voll bezahlt.

Häufige Fehler bei der Förderung

Auftrag vor dem Antrag vergeben

Wer beauftragt, bevor Antrag und Experteneinbindung stehen, verliert die Förderung. Erst Antrag, dann Vertrag.

Falschen Berater gewählt

Nur ein in der Expertenliste gelisteter Energieeffizienz-Experte berechtigt zur Förderung. Das vorab prüfen.

Vorfinanzierung unterschätzt

Seit dem 01.04.2025 zahlt das BAFA den Beratungszuschuss nur an den Antragsteller. Das volle Honorar muss zunächst vorgestreckt werden.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Energiebedarfsausweis für das Einfamilienhaus?

Marktüblich ab etwa 300 € mit Vor-Ort-Aufnahme. Der reine Nachweis nach GModG, früher GEG, ist online ab 149 € Festpreis erhältlich.

Wie hoch fördert die BAFA die Energieberatung?

Das BAFA bezuschusst 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 € bei Ein und Zweifamilienhäusern und höchstens 850 € ab drei Wohneinheiten. Für die Erläuterung in einer Eigentümerversammlung kommen einmalig bis zu 250 € hinzu (Stand 26.10.2026).

Was ist der iSFP-Bonus?

Wer eine Maßnahme an der Gebäudehülle aus dem geförderten Sanierungsfahrplan umsetzt, erhält einen Höchstbetrag förderfähiger Kosten von 60.000 € statt 30.000 € für die erste Wohneinheit und fünf Prozentpunkte zusätzliche Förderung, aber nur auf den Teil der Ausgaben oberhalb von 30.000 €. Beispiel Einfamilienhaus: 60.000 € für die Hülle ergeben 9.000 € plus 1.500 €, also 10.500 €; bei 20.000 € gibt es keinen Bonus.

Wie lange gilt ein Sanierungsfahrplan?

Der Bonus gilt nur für Maßnahmen, die innerhalb der vom BAFA festgelegten Frist nach Erstellung des Fahrplans umgesetzt werden. Die aktuelle Frist nennt das BAFA.

Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?

Ja. Für die geförderte Energieberatung und für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle muss ein gelisteter Experte eingebunden sein.

Bekomme ich die BAFA-Förderung direkt verrechnet?

Nein. Seit dem 01.04.2025 zahlt das BAFA den Zuschuss der Energieberatung für Wohngebäude nur an den Antragsteller aus, maßgeblich ist das Datum des Verwendungsnachweises. Das Honorar wird zunächst voll bezahlt.

Was treibt den Preis des Nachweises?

Vor allem die Gebäudegröße, die Qualität der Bauunterlagen und der Aufwand der Vor-Ort-Aufnahme.

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Über den Autor

Burak Uzun

Betreiber, redaktionelle Verantwortung · Köln

Verantwortlich für Recherche und Aufbereitung der Inhalte zum Wärmeschutznachweis, GModG (früher GEG), KfW-Effizienzhausstufen und U-Wert-Berechnung nach DIN EN ISO 6946.

Anbieter und Impressum Kontakt Stand: 26. Oktober 2026
Methodik

Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung

Quellenbasis
  • BAFA, Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude
  • BEG Einzelmaßnahmen und iSFP-Bonus (Richtlinie seit 21.07.2026)
  • GModG Gebäudemodernisierungsgesetz (bis 28.07.2026 GEG), Energieausweise
  • Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes
Aktualisierung

Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 26. Oktober 2026. Frühere Stände sind über das Impressum nachfragbar.

KI und redaktionelle Prüfung

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